Wenn keine Einigung erzielt werden kann darüber, ob und in welcher Höhe der Allein- oder mehrverdienende Ehegattenunterhalt und der nichtbetreuende Elternteil Kindesunterhalt zu zahlen hat, kann das Familiengericht unter Berücksichtigung der Einkommen den Ehepartner oder Elternteil zur Unterhaltszahlung verpflichten. |