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Herzlich Willkommen auf der Homepage von Rechtsanwalt Christof Momberger zum Familienrecht

Wenn es Streit darüber gibt, bei wem die Kinder wohnen sollen, können Sie das Jugendamt (im Wetteraukreis die Fachstelle Jugend und Soziales) einschalten- und es besteht die Möglichkeit, beim Familiengericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen.

Der Umgang desjenigen Elternteils mit den Kindern, bei dem diese nicht wohnen, sollte unter vernünftigen Eltern einvernehmlich zu regeln sein. Auch hierbei kann das Jugendamt behilflich sein.

Sollte dennoch eine Einigung nicht zu erzielen sein, kann das Familiengericht den Umgang festlegen bzw. ein Einigungsvorschlag nach Anhörung der Kinder unterbreiten.  

Das Gesetz geht grundsätzlich vom gemeinsamen Sorgerecht der Eltern aus ( auch der unverheirateten ). Nur in Ausnahmefällen wird das gesamte Sorgerecht oder Teile davon einem Elternteil übertragen, wenn dies dem Kundeswohl dient.