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Herzlich Willkommen auf der Homepage von Rechtsanwalt Christof Momberger zum Familienrecht

Leben die Ehepartner bereits seit mindestens einem Jahr getrennt, kann der Scheidungsantrag eingereicht werden.
Nur in Ausnahmefällen ist eine Scheidung auch schon vorher möglich ( z.B. Gewalt, Alkohol  andere Süchte, Kindesmisshandlung).

Wenn  beide Eheleute geschieden werden wollen, ist die Ehescheidung nach einem Jahr Trennung möglich. Die Kosten richten sich nach den sogenannten Gegenstandswerten.
Je geringer dieser Wert, desto geringer sind die Kosten.

Aus wirtschaftlichen Gründen ist es daher sinnvoll, sich über die  "Ehescheidungsfolgesachen“ vor dem gerichtlichen Scheidungsverfahren zu einigen, um so den Gegenstandswert zu reduzieren.

Bei Bedarf berechnen wir gerne die wahrscheinlich anfallenden Kosten. Wir prüfen auch, ob Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse es rechtfertigen, einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe zu stellen.


Bei der Scheidung mit zu entscheiden ist über den Versorgungsausgleich, d.h. die Aufteilung der Anwartschaften auf eine Rente, die in der Ehe erworben worden sind.
Dies gilt sowohl für die gesetzlichen Renten als auch für Betriebsrenten und private Rentenversicherungen.

Der Versorgungsausgleich wird durch das Familiengericht automatisch bei der Scheidung mit wenigen Ausnahmen durchgeführt, es gibt jedoch erweiterte Möglichkeiten, einvernehmlich darauf zu verzichten.

Güterrechtliche Ansprüche (z.B. Zugewinnausgleichsansprüche) werden nur auf Antrag eines Beteiligten im Scheidungsverfahren geregelt.

Dies gilt ebenso wie für nacheheliche Unterhaltsansprüche, Änderung des Sorgerechts für die Kinder oder Aufteilung des Hausrates und endgültige Zuweisung der Ehewohnung.

Zur Stellung des Scheidungsantrages benötigen Sie einen Rechtsanwalt.

Wenn der Ehegatte ebenfalls geschieden werden will, braucht dieser nicht unbedingt einen Rechtsanwalt.

Sie können auch über mich eine sogenannte "Online Scheidung" durchführen lassen. Sie brauchen dann nur zum Gerichtstermin erscheinen. Wenn Sie dies möchten, teilen wir gerne mit, welche Angaben und Unterlagen benötigt werden.